Möglichkeit der Reservierungsanfrage:
Die Familienferienstätten der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung sind gemeinnützige Einrichtungen und wenden sich besonders an Familien, die bestimmte Kriterien erfüllen.
Gemeinnützig bedeutet, dass unsere familienfreundlichen Preise steuerbefreit sind und wir so besonders Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen unterstützen können. Um heraus zu finden, ob wir Ihnen ein Angebot unterbreiten können, besuchen Sie bitte im Vorfeld folgenden Fragebogen: http://www.urlaub-mit-der-familie.de/start/fragebogen.php
Haben Sie feststellen können, ob Ihr Familieneinkommen unterhalb der Bemessungsgrenze liegt? Prima, dann gelten für Sie die begünstigten Preise und wir freuen uns Ihnen ein Angebot machen zu dürfen.

